Angaben zu den Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen im Info-Pool ›››
Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de
Fachliche Beratung
Prof. Catherine Vickers
T. +49.69.154.007-116
catherine.vickers(at)hfmdk-frankfurt.de
Prof. Fabian Menzel
Das Studium «Instrumentalausbildung- Orchesterinstrumente» gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch die Vordiplomprüfung, das Hauptstudium durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Vordiplomprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 10. Semester abgeschlossen.
Studierende, die die Diplomprüfung im Hauptfach mit mindestens der Note 1,4 abgeschlossen haben, können auf Beschluss der Prüfungskommission zur Aufnahmeprüfung Konzertexamen zugelassen werden (außer Tuba).
Das Diplom kann auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums mit gleichem Hauptfach, dessen Abschluss qualitativ dem Vordiplom entspricht.
Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Das Studium umfasst neben wöchentlichem Unterricht im Hauptfach und Pflichtfach Klavier die Ausbildung in:
Die Vordiplomprüfung besteht aus einer Hauptfachprüfung, einer Tonsatzklausur und einer Prüfung im Pflichtfach Klavier.
Die Diplomprüfung besteht aus einer zweiteiligen Hauptfachprüfung, einer Prüfung im Pflichtfach Klavier, in Tonsatz, Hörerziehung, Formenlehre und Analyse sowie in Musikgeschichte.