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Studienbewerber:

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Studienberatung:

Allgemeine Beratung

Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de

 

Fachliche Beratung

Prof. Roland Glassl

Prof. Wojciech Rajski

Diplom-Studiengang Orchesterinstrumente

  • Fachbereich 1
  • Ausbildungsbereich: Künstlerische Ausbildung

Allgemeine Hinweise zum Studium

Das Studium «Instrumentalausbildung- Orchesterinstrumente» gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch die Vordiplomprüfung, das Hauptstudium durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Vordiplomprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 10. Semester abgeschlossen.
Studierende, die die Diplomprüfung im Hauptfach mit mindestens der Note 1,4 abgeschlossen haben, können auf Beschluss der Prüfungskommission zur Aufnahmeprüfung Konzertexamen zugelassen werden (außer Tuba).
Das Diplom kann auch in einem Aufbaustudiengang erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Vorstudiums mit gleichem Hauptfach, dessen Abschluss qualitativ dem Vordiplom entspricht.

Termine und Fristen

  • Studienbeginn: zum Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 10 Semester
  • Abschluss: Diplom

Förderung

Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Studienverlauf

Das Studium umfasst neben wöchentlichem Unterricht im Hauptfach und Pflichtfach Klavier die Ausbildung in:

  • Tonsatz
  • Musikwissenschaft
  • Formenlehre und Analyse
  • Hörschulung

Die Vordiplomprüfung besteht aus einer Hauptfachprüfung, einer Tonsatzklausur und einer Prüfung im Pflichtfach Klavier.
Die Diplomprüfung besteht aus einer zweiteiligen Hauptfachprüfung, einer Prüfung im Pflichtfach Klavier, in Tonsatz, Hörerziehung, Formenlehre und Analyse sowie in Musikgeschichte.

Zulassungsvoraussetzungen(Grundstudium)

  • Erfolgreiche Eignungsprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten)
  • Abitur. Das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden
  • Die BewerberInnen sollten zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben

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