Kronberg Academy (Bachelor)
Allgemeine Hinweise zum Studium
Der Studiengang soll musikalische Höchstbegabungen auf eine internationale Karriere als Solokünstlerin oder Solokünstler für die Instrumente Geige, Bratsche oder Cello vorbereiten. Daher erhalten die Studierenden Unterricht von international renommierten Künstlerinnen und Künstlern und können so ein Höchstmaß an technischer und künstlerischer Fertigkeit erreichen, sie entwickeln eine interpretative, kreative und umfassend gebildete Ausdrucksform, werden geschult im Verständnis für theoretische, historische und kulturelle Aspekte der Musik, musizieren alleine oder mit anderen, und bewegen sich in einem Umfeld, in dem künstlerische, intellektuelle und soziale Fähigkeiten gefördert und entwickelt werden können.
Der Studiengang schließt nach erfolgreich absolviertem 2. Studienjahr (BA-Phase) mit dem Abschluss Bachelor of Music (B.Mus.), nach erfolgreich absolviertem 3. Studienjahr (MA-Phase) mit dem Anschluss Master of Music (M.Mus.) ab. Diese Hochschulgrade dürfen dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden.
Termine und Fristen
- Studienbeginn: zum Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester (Bachelor), 2 Semester (Master)
- Abschluss: Master of Music
Zulassungsvoraussetzungen
- Für die Zulassung zum Studiengang werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Sie sollen in der Regel vor Aufnahme des Studiums, müssen spätestens jedoch bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch folgende Sprachzertifikate erlangt werden:
- TestDaF Niveaustufe 3, oder
- Zentrale Mittelstufenprüfung (Goethe-Institut) oder
- DSH-Prüfung, Stufe I, oder
- Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe
- Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die Bewerberin oder der Bewerber zu Beginn (1. Oktober) des ersten Fachsemesters in dem angestrebten Studiengang das 16. Lebensjahr begonnen bzw. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Altersgrenze). Bei einer Einstufung in ein höheres Fachsemester erhöht sich die Altersgrenze um die jeweilige höhere Einstufung.
- Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist im Normalfall eine vorherige Teilnahme an internationalen Wettbewerben, an Meisterkursen oder Kammermusikprojekten, welche von der Kronberg Academy veranstaltet bzw. mit der Kronberg Academy assoziiert sind (nähere Informationen hierzu auf der Homepage der Kronberg Academy).
- Die Zulassung zur BA-Phase des Studiengangs setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung gemäß § 3 voraus.
- Die Zulassung zur MA-Phase des Studiengangs setzt das erfolgreiche Bestehen der BA-Phase des Studiengangs oder das Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß § 3 voraus (in diesem Fall orientiert sich der Schwierigkeitsgrad der Eignungsprüfung an den Anforderungen der abschließenden Prüfungen der BA-Phase).
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