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Studienbewerber:

Angaben zu den Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen im Info-Pool ›››

Studienberatung:

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de

Fachliche Beratung
Prof. Gerhard Müller-Hornbach
nach Vereinbarung
gmh(at)mutare.de

Diplom-Studiengang Komposition

  • Fachbereich 2

Allgemeine Hinweise zum Studium

Das Studium im Studiengang Komposition gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch die Vordiplomprüfung, das Hauptstudium durch die Diplomprüfung abgeschlossen. Die Vordiplomprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung in der Regel nach dem 10. Semester abgeschlossen.

Termine und Fristen

  • Studienbeginn: zum Sommer- und Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Abschluss: Diplom

Förderung

Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Eignungsprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten)
  • Abitur. (Das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von möglichen 25 Punkten ausgeglichen werden)
  • Die BewerberInnen sollten zu Beginn des 1. Fachsemesters die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben.

Fü̈r die Zulassung zur Eignungsprü̈fung ist es erforderlich, mit der Anmeldung eigene Kompositionen (mindestens drei, möglichst verschiedener Gattungen) sowie einen ausführlichen Lebenslauf, aus dem der musikalische Werdegang hervorgeht, einzureichen. Die Zulassung zur Eignungsprü̈fung ist abhängig von der Bewertung der eingereichten Kompositionen durch unsere zuständigen Professoren.

 

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