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Leitung

Prof. Dr. Martina Peter-Bolaender,
kommissarische Ausbildungsdirektorin

Kontakt: gesang(at)hfmdk-frankfurt.de

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Studienverlaufsplan Bachelor

 Studiengangflyer Gesang/Musiktheater

Studienbewerber:

Angaben zu den Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen im Info-Pool ›››

Studienberatung:

Allgemeine Beratung
Manfred Gerhardt
nach Vereinbarung
bei Ute Wischniowski
T. +49.69.154.007-244
Ute.Wischniowski(at)hfmdk-frankfurt.de

Bachelorstudiengang Gesang

Allgemeine Hinweise

Der Bachelorstudiengang Gesang führt zu einem ersten Hochschulabschluss. Ziel ist die Basis-Ausbildung von Sängern, die während des Bachelorstudiums die soliden Grundlagen der sängerischen Technik erwerben und diese musikalisch festigen.

Die Studierenden erwerben das grundlegende technische Rüstzeug für den gesunden Umgang mit der eigenen Singstimme, grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Interpretation verschiedener Stilarten, szenische Grundfähigkeiten, Fertigkeiten in verschiedenen Bewegungsbereichen, Bühnenpräsenz sowie einen reflektierten Umgang mit dem der eigenen Stimme angemessenen Repertoire.

Darüber hinaus erhalten die Studierenden sowohl Kenntnisse in Grundlagen der Gesangspädagogik als auch ein breites Basiswissen in den musiktheoretischen und musikwissenschaftlichen Fächern, Kenntnisse im Klavierspiel, gute italienische Sprachkenntnisse und Grundlagen der englischen und französischen Diktion.

Nach Erwerb des Bachelor-Abschlusses besteht die Möglichkeit, ein 4-semestriges Master-Studium zu absolvieren. Hierzu ist in jedem Fall das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich.

Förderung

Das Studium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) - das Fehlen des Abiturs kann durch Bestehen der Eignungsprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden (besondere künstlerische Begabung)
  • Bei ausländischen Bewerbern: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Phoniatrisches Gutachten bzw. Attest eines HNO-Arztes
  • Erfolgreiche Aufnahmeprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten): Zeitpunkt Juni /Juli

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