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Master

Ein Masterstudiengang führt, aufbauend auf einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Die Zulassung zu einem Masterstudiengang setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und i.d. R. eine bestandene Eignungsprüfung voraus. Ziel ist die spezialisierte Ausbildung von graduierten Bewerbern. Die Regelstudienzeit für künstlerische Masterstudiengänge beträgt i.d.R. zwei Studienjahre (vier Semester). Die Studiengänge schließen mit dem Abschlussgrad Master of Music (M.Mus.) oder Master of Arts (M.A.) ab.

Die aktuellen Masterstudiengänge der HfMDK entnehmen Sie bitte dem rechts stehenden Menü.