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Studienprüfungsordnung Kirchenmusik:

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Studienverlaufsplan Kirchenmusik:

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Modulordnung Kirchenmusik:

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Allgemeine Hinweise

Der Studiengang Master of Music (M.Mus. „Evangelische Kirchenmusik“ bzw. „Katholische Kirchenmusik“) setzt einen Bachelorabschluss Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) oder einen Diplomabschluss Kirchenmusik B (evangelisch/katholisch) voraus, baut auf diesem auf und vertieft ihn hinsichtlich der künstlerischen Kompetenzen. Zusätzlich ist die dafür erforderliche besondere künstlerische Eignung nachzuweisen (z.B. durch eine besondere Eignungsprüfung). Der kirchenmusikalische Master stellt einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar entsprechend den kirchlichen Anstellungsvoraussetzungen für den Kantoren- und Organistendienst auf sogenannten A-Stellen oder vergleichbaren Stellen. Der Erwerb des Master-Grades befähigt Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen in besonderer Weise zu herausragenden künstlerischen, ggf. auch theoretischwissenschaftlichen
Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern, zur Fachaufsicht und ggf. auch Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in einer Kirchenregion mit Angeboten zur Aus- und Weiterbildung haupt- und nebenberuflicher Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen, zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen sowie zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.

Ziel des künstlerischen Masterstudiums Kirchenmusik ist die weitere Förderung der einzelnen Persönlichkeit zur Entwicklung vertiefter bzw. erweiterter künstlerischer, musikpädagogischer und musiktheoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die überwiegend künstlerisch ausgerichtete Berufstätigkeit als Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker erforderlich sind.

Der Studiengang ist im Direktstudium (Vollzeitstudium) zu absolvieren.

 

Abschluss

Der Masterstudiengang schließt mit dem Abschluss Master of Music (M.Mus.) ab.